Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Umfragesystem EvaStud des Methodenzentrums der Ruhr-Universität Bochum

Stand: 01.12.2021

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Umfragesystem EvaStud gelten für jede/n, der/die das System als Nutzungsberechtigter im Sinne des § 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzt.

§ 2 Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Angehörigen und Mitglieder der Ruhr-Universität Bochum, die sich im vom Methodenzentrum bereitgestellten Online-Einführungskurs mit der Nutzung des Systems vertraut gemacht haben sowie den abschließenden Test erfolgreich absolviert haben und nach Bestätigung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen über das Methodenzentrum freigeschaltet werden.

§ 3 Registrierung

(1) Die Inanspruchnahme des Dienstes erfordert eine vorherige Registrierung der Nutzungsinteressierten. Bei der Registrierung werden folgende Daten gespeichert:

  • Nutzerkennung (RUB-Login-ID)
  • E-Mail-Adresse
  • Vorname
  • Nachname
  • Fakultäts- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Zweck der Nutzung
  • Finanzstelle (bei entgeltpflichtiger Nutzung gemäß § 5 Abs. 2))

(2) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen korrekt und vollständig sein.

(3) Die im Rahmen der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die aktuellen Verbindungsdaten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich in dem Umfang genutzt, der für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Nutzungsverhältnisses sowie die Kommunikation mit der Nutzerin bzw. dem Nutzer erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nutzerin bzw. der Nutzer dieses gestattet oder die Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Herausgabe verpflichtet ist.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Mit der Registrierung und Freischaltung wird der Nutzerin bzw. dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das Umfragesystem eingeräumt.

(2) Urheberrechte der Nutzerin bzw. des Nutzers an den von ihr bzw. ihm generierten Inhalten verbleiben bei ihr bzw. ihm.

$ 5 Nutzungsdauer, Nutzungsentgelt

(1) 1. Die Nutzung ist auf ein Jahr beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tag der Freischaltung der Nutzerin bzw. des Nutzers durch das Methodenzentrum. Eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist auf Antrag möglich.

Mit Ablauf der Frist wird das Nutzer- oder Nutzerinnenkonto mit allen darin enthaltenen Daten (Fragebögen, Umfragen, Ergebnissen) gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich.

(2) Die Nutzung des Systems ist für drittmittelgeförderte Projekte entgeltpflichtig.

Es gelten folgende Entgelte:

Leistung Kosten
Einführung + 1 Jahr Nutzung 300 Euro
Jedes weitere Jahr der Nutzung 100 Euro


(3) Für andere Projekte, z.B. Projekte zur Verbesserung der Lehre oder im Rahmen der universitären Selbstverwaltung, ist die Nutzung unentgeltlich.

§ 6 Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

(1) Das Umfragesystem steht den Nutzerinnen und Nutzern ausschließlich zu universitären Zwecken zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere zu geschäftlichen, gewerblichen oder privaten Zwecken, ist nicht zulässig.

(2) Alle Befragungen müssen im Namen der Ruhr-Universität Bochum erfolgen. Für Onlinebefragungen muss das von zentraler Stelle in das Umfragesystem implementierte Onlinetemplate im Corporate Design der Ruhr-Universität Bochum verwendet werden. Den Teilnehmenden einer mit dem Umfragesystem durchgeführten Befragung ist die Nutzerin oder der Nutzer als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin zu nennen.

(3) Der Kontakt zwischen der anbietenden Stelle und Nutzerinnen bzw. Nutzern wird ausschließlich über den im System hinterlegten E-Mail-Account abgewickelt. Nutzerinnen und Nutzer haben die Erreichbarkeit unter diesem Account sicherzustellen.

(4) Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes, einzuhalten.

(5) Der Betrieb ist für normalen Sicherheitsbedarf geeignet. Insbesondere wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. In diesem Fall ist Benehmen mit der bzw. dem Datenschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum herzustellen.

(6) Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihr bzw. ihm in das System eingestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen und auch sonst nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere nicht gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über das System, insbesondere extremistischen, volksverhetzenden oder beleidigenden Charakters ist unzulässig.

(7) Zur Gewährleistung der technischen Voraussetzungen zur Integration der Daten in das System sind die Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet, bei der Verwendung von Papierfragebögen diese durch das Druckzentrum der Ruhr-Universität Bochum scannen zu lassen. Entstehende Kosten sind durch die Nutzerinnen und Nutzer zu tragen.

§ 7 Ausschluss von der Nutzung

(1) Nutzerinnen und Nutzer, die gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung des Umfragesystems ausgeschlossen werden. Dem Ausschluss gehen grundsätzlich eine Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, und eine schriftliche oder mündliche Anhörung der Nutzerin bzw. des Nutzers voraus, in der auf die Möglichkeit des Ausschlusses hingewiesen wird.

(2) Ausgeschlossene Nutzerinnen und Nutzer können wieder zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass das missbräuchliche Verhalten in Zukunft unterlassen wird.

(3) Die Absätze (1) und (2) gelten sinngemäß auch für den Fall, dass die Betreiberin des Systems einen begründeten Verdacht einer systematischen Unterwanderung interner Sicherheitsvorkehrungen hat (z. B. E-Mail-Missbrauch, Einbezug schädlicher Komponenten wie Viren, Würmer, Trojaner).

§ 8 Haftung

(1) Bei einem schuldhaften Verstoß der Nutzerinnen und Nutzer gegen gesetzliche Pflichten oder die in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten haftet der/die Nutzer/in nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Beamtinnen und Beamte gilt § 48 BeamtStG, für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter § 3 Abs. 7 TVL oder entsprechende tarifvertragliche Regelungen. Soweit keine spezialgesetzliche Regelung vorhanden ist, haften die Nutzerinnen und Nutzer für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

(2) Die Ruhr-Universität Bochum übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Es kann ganz oder teilweise nicht verfügbar sein. Sollte es auf Grund einer Entscheidung des Methodenzentrums der Ruhr-Universität Bochum oder auf Grund von bspw. Wartungs- oder Servicearbeiten ganz oder teilweise nicht verfügbar sein, sind das Methodenzentrum oder IT.SERVICES verpflichtet, die Nutzerinnen und Nutzer rechtzeitig und mit angemessenem zeitlichen Vorlauf auf eine vollständige oder teilweise Nichtverfügbarkeit hinzuweisen sowie die voraussichtliche Dauer der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit dabei anzugeben.

(3) Systemfehler oder Unterbrechungen der Dienste von IT.SERVICES können zu Datenverlusten oder zu einem Zugriff Dritter auf Daten der Nutzerinnen und Nutzer oder auf Daten Dritter führen. Hieraus erwachsen der Nutzerin bzw. dem Nutzer und betroffenen Dritten keine Ansprüche gegen die Ruhr-Universität Bochum.

(4) Die Ruhr-Universität Bochum haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzerin / der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Ruhr-Universität Bochum.